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In Wien unterliegen alle Bäume mit einem Stammumfang ab 40 cm (in 1 Meter Höhe)
dem Wiener Baumschutzgesetz.

 Wichtige Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingartenanlagen, Bäume im forstrechtlichen Sinn

 Alle anderen dürfen nur nach Erteilung einer Bewilligung durch das
zuständige
Magistratische Bezirksamt gefällt werden.

 

 

 

 

 Antragsformular als    PDF-Datei     oder als   Word-Dokument

 

 


  Gerne übernehmen wir für Sie auch die Antragstellung und Durchführung
des Genehmigungsverfahrens.



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