In Wien unterliegen alle Bäume mit einem Stammumfang ab 40 cm (in 1 Meter Höhe)
dem Wiener Baumschutzgesetz.
Wichtige Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingartenanlagen, Bäume im forstrechtlichen Sinn
Alle anderen dürfen nur nach Erteilung einer Bewilligung durch das
zuständige Magistratische Bezirksamt gefällt werden.
Antragsformular als PDF-Datei oder als Word-Dokument
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Antragstellung und Durchführung
des Genehmigungsverfahrens.