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Bei einem Geschäftsabschluß mündlich od. schriftlich erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden.

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich Sie einen  Blick auf diese zu werfen.

 

 Umfang und Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Nemetz Baumentferner gelten für alle Dienstleistungen die wir  unserem Auftraggeber gegenüber erbringen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGB's gelten auch für unsere Subfirmen, wenn diese Leistungen in unserem Namen an unsere Auftraggeber erbringen.
Geschäftsabschluss:
Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung haben Sie einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können Kosten für Sie entstehen.
Bei einem Rücktritt  mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn werden nur an uns gerichtete Stornokosten aus diesem Geschäft an den Kunden weiterverrechnet.
Erfolgt der Rücktritt erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn, werden zusätzlich 10% des vereinbarten Preises und Anreisekosten in Rechnung gestellt.

 Kostenvoranschlag:
Der schriftliche oder mündliche Kostenvoranschlag, kann auf Grund von Änderungen des Auftragsvolumen, bei der Besichtigung nicht erkennbarer Umstände oder anderen Gründe, die zu einem höheren Aufwand führen, zu einer Abweichung im Kostenvoranschlag vereinbarten Preises führen. Soweit als möglich wird dies dem Kunden sofort zur Kenntnis gebracht.

 Arbeitsbeginn:
Arbeitsbeginn jeweils nach Vereinbarung, Witterungsbedingte Verzögerungen möglich.
Fertigstellung:
Alle Arbeiten werden zu einem vorher festgelegten Termin fertig gestellt.
Witterungsbedingte Verzögerungen verlängern den Fertigstellungstermin.

 Subfirmen:
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte Aufträge ganz oder teilweise, zu den geltenden Bedingungen an andere Firmen weiterzugeben. 

 Umwelt- und Lärmbelastungen:
Die meisten unserer Arbeiten verursachen Lärm, Staub und Gestank. Obwohl wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, müssen diese bis zum  gesetzlich erlaubten Ausmaß vom Auftraggeber akzeptiert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die bevorstehenden "Belästigungen."
Alle von den üblichen Ruhezeiten abweichenden Regelungen und Vorschriften sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis zu bringen.

 Gefahrenbereich:
Auf öffentlichen Flächen wird der Gefahrenbereich von uns abgesichert und eventuell auch gesperrt,
notwendige Halteverbote und Straßensperren werde von uns organisiert.
Auf privaten Flächen hat der Auftraggeber für die Freihaltung des Gefahrenbereiches zu sorgen.

 Schäden:
Alle Schäden die durch unser Handeln verursacht werden, werden wieder behoben, sofern es sich um vermeidbare Schäden handelt.
Die Behebung von Bagatellschäden wie z.b. an Rasenflächen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Alle schützenswerte Sachen und Pflanzen die sich im Gefahrenbereich befinden, sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber  vor Arbeitsbeginn anzuzeigen. Auch auf nicht sichtbare unterirdische bauliche Einrichtungen ist hinzuweisen.
Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht kann keine Gewährleistung übernommen werden.

 Haftpflicht:
Alle Schäden die wir nicht selbst beheben können sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Falle eines Falles wird eine unverzügliche Schadensregulierung angestrebt.

 Bezahlung:Dienstleistungen sind spätesten nach Beendigung der Leistung vor Ort zu bezahlen. Spätere Zahlungen mit Erlagschein sind  nur bei gesonderter Vereinbarung möglich.
Bei Zahlungsverzug wird nach der 2. Mahnung  der gesamte Rechnungsbetrag plus sämtlicher Spesen einem Inkassobüro übergeben.

  Datenschutz
alle Kundendaten werden nur für die Abwicklung unserer Dienstleistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf  ausdrücklichem Wunsch zum Zwecke der Weitervermittlung an andere Firmen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme

 



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